Sicherheits- und allgemeine Verhaltensregeln

 

K 1.01 Schützenstand

Der Schützenstand ist die vorgeschriebene Position, von der der Schütze - in der vorgeschriebenen Anschlagsart - auf die Scheiben schießt.

K 1.02 Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand

Beim Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand, hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass sich vor dem Schützenstand eine Ablage befindet. Dort muss die Waffe, die Munition und anderes Schießzubehör abgelegt werden können. Der Transport der Waffe zum und vom Schützenstand, hat in einem Transportbehältnis (Koffer, Tasche, Holster usw.) zu erfolgen. Das Auspacken der Waffe ist nur nach Aufforderung durch den Schießleiter oder die Standaufsicht mit dem Kommando „Stände einnehmen und fertigmachen“, bzw. „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“, gestattet. Der Veranstalter kann auf dem Stand zusätzlich eine Sicherheitszone ausweisen.

K 1.03 Schießen von unterschiedlichen Entfernungen zum Scheibenstand (Mehrdistanz-Schießen)

Beim Schießen von unterschiedlichen Entfernungen zum Scheibenstand, muss der Veranstalter eine Sicherheitszone (safety area) im Rückraum des jeweiligen Standes ausweisen. Für jeden Schützen ist die Verwendung eines - auf der Seite der Schusshand getragenen - Holsters, zwingend vorgeschrieben. Der Schütze betritt den Schützenstand mit der geholsterten Waffe. In Ausnahmefällen, wenn sich keine ausgewiesenen Sicherheitszone in nächster Nähe befindet, kann der Schießleiter (Standaufsicht) dem Schützen gestatten, den Schützenstand mit der Waffe in einem Transportbehältnis zu betreten und die Waffe nach Aufforderung aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und zu holstern.

K 1.04 Sicherheitszone: Aufgabe und Beschaffenheit
Die Sicherheitszone auf dem Stand dient dazu, die Waffe aus dem Transportbehältnis, in dem sie auf den Stand gebracht wird, auszupacken und sie im entladenem, entspannten Zustand und ohne eingeführtes Magazin zu holstern. Ebenso ist die Waffe nach Beendigung des Schießens und vor dem Verlassen der Standanlage, in der Sicherheitszone aus dem Holster zu entnehmen und in das Transportbehältnis zu legen. Die Sicherheitszone ist in Richtung Seiten- oder Rückwand des Standes, soweit letztere fensterlos ist, anzulegen. Sie ist mit einem Ablagetisch zu versehen. Die sichere Richtung, in die die Waffen mit der Mündung gehalten werden dürfen, ist eindeutig mit einem Pfeil zu kennzeichnen. Zudem sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich niemand in der sicheren Richtung aufhalten kann. Die Sicherheitszone ist mit einem Schild „Sicherheitszone“ und bei Beteiligung ausländischer Schützen, mit der englischen Übersetzung „Safety Area“ deutlich sichtbar auszuweisen.

K 1.05 Vorschriften für das Verhalten in der Sicherheitszone

In der Sicherheitszone darf auf keinen Fall mit Munition, weder lose, noch in Magazinen noch in Verpackungen hantiert werden. Geladene Magazine, die in Magazintaschen am Gürtel mitgeführt werden, oder lose Munition, die in einem Beutel/Behältnis am Körper mitgeführt wird, dürfen in der Sicherheitszone keinesfalls aus diesen Taschen/Behältnis herausgenommen oder berührt werden. In der Sicherheitszone können Waffen gereinigt und auch zerlegt werden. Ebenso sind Ziehübungen und - unter Verwendung leerer Magazine - das Üben von Magazinwechseln gestattet.

K 1.06 Waffentragebereich

Der Waffentragebereich ist der Bereich auf der Schießanlage, in der sich Wettbewerbsteilnehmer mit der Waffe im Holster aufhalten dürfen. Er sollte eindeutig beschrieben sein und entweder in der Wettbewerbsausschreibung oder durch einen Aushang in allen Sicherheitszonen bekanntgegeben werden.
Die Waffe darf im Waffentragebereich, außerhalb von Sicherheitszonen, ohne ausdrückliche Erlaubnis der Standaufsicht nicht aus dem Holster genommen werden.

K 1.07 Ablauf des Probeschießens

Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“, betritt der Schütze die zur Abgabe der Probeschüsse vorgesehene Schießposition und entnimmt die Waffe dem Holster. Anschlagübungen sind nur in Richtung Kugelfang mit entladener Waffe und nur ohne Magazin zulässig.

Nach der Aufforderung „Waffen zur Probeserie laden“ wird die Waffe geladen, danach geholstert, bzw. bei Langwaffendisziplinen ist der Waffe haltende Arm soweit abzusenken, dass er - gemessen zur Senkrechten - einen Winkel von 45 Grad bildet.

Auf die Aufforderung zum Laden, folgt die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Feuer“.
Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit für das Probeschießen.
Bill Drill: 8 Schuss
Shoot-Off: alle Ziele, max. 90 Sekunden,
statische Mehrdistanz: keine Probeschüsse!
Dynamische Mehrdistanz: keine Probeschüsse.

Nach Ablauf der Schießzeit beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht mit der Aufforderung „Stopp“ das Probeschießen. Schüsse nach dieser Aufforderung führen zur einer Verwarnung, die auf der Trefferaufnahme vermerkt wird. Danach beginnt bei allen Disziplinen das Wertungsschießen.

K 1.08 „Nicht bereit“

Ist ein Schütze auf die Frage „Sind Sie bereit?“ nicht bereit, muss er auf die Frage des Schießleiters sofort, sowie laut und vernehmlich mit „Nein“ oder „Nicht bereit“ antworten. Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitung innerhalb einer angemessenen Zeit abzuschließen.

K 1.09 Schüsse vor Abgabe des Startsignals

Ein Schütze wird disqualifiziert wenn er einen Schuss vor dem Kommando „Achtung“ abbgibt.
Ein Schütze wird verwarnt, wenn er einen Schuss nach dem Kommando „Achtung“ abgibt. Der Schuss darf nicht nachgeholt werden. Handelt es sich um einen Treffer, wird bei Papierscheiben der höchste erzielte Treffer, bei Metallfallscheiben
der erzielte Treffer abgezogen.

K 1.10 Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals

Wird die Schießzeit für die Wertungsserien mit einer Stoppuhr oder einem Timer gemessen und gibt ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos „Stopp“ oder nach Ertönen des akustischen Signals des Timers - welches
das Ende der Schießzeit anzeigt - ab, so wird ihm für jeden zu spät abgegebenen Schuss, einer seiner Treffer mit dem höchsten erzielten Wert abgezogen. Dies gilt nur bei Verwendung von feststehenden Papierscheiben.

K 1.11 „Herstellen der Standsicherheit“ beim Schießen auf konstante Entfernung

Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw. die Scheibe gewechselt, so erfolgt beim Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand die Aufforderung „Waffe entladen und holstern", bzw. bei Langwaffen Waffe entladen und ablegen“.
Die Waffen sind vorschriftsmäßig abzulegen. Dabei muss sich der Schütze davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist.
Das Ablegen der Waffen hat mit offenem Verschluss bzw. mit ausgeschwenkter Trommel und mit dem Lauf in Richtung Geschossfang zu erfolgen.
Sie dürfen während der Trefferaufnahme nicht berührt werden. Dies führt zur sofortigen Disqualifikation.
Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Stand räumen“. Der Schütze muss sich überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Er hat seinen Stand sofort oder nach Durchführung der Trefferaufnahme, falls diese auf dem Stand vorgenommen wird, zu räumen.
Die Standaufsicht hat sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie mit der Aufforderung „Sicherheit“ den Stand
zur Trefferaufnahme freigibt.

K 1.12 „Herstellen der Standsicherheit“ beim Schießen auf unterschiedliche Entfernungen

Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw. die Scheibe gewechselt, so erfolgt beim Schießen auf unterschiedliche Entfernungen zum Scheibenstand (Mehrdistanzschießen) die Aufforderung:
„Waffen entladen und vorzeigen“. Der Schütze und die Standaufsicht müssen sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist, der Verschluss ist zu öffnen und der Lauf zu kontrollieren. Danach erfolgt durch die Standaufsicht das Kommando „Holstern“. Die Waffe ist dann mit offenem oder geschlossenem Verschluss, eingeschwenkter Trommel und mit entspanntem Hammer zu holstern, sofern sie nicht mit geöffnetem Verschluss geholstert wird.

Bei Waffen, bei denen ein Holstern nicht möglich ist, z. B.: Langwaffen, werden diese im entladenen Zustand mit der Mündung nach vorne abgelegt.
Die Standaufsicht hat sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie mit der Aufforderung „Sicherheit“ den Stand zur Trefferaufnahme freigibt.

K 1.13 Störungen

Stellt der Schütze eine Waffen- oder Munitionsstörung fest, und kann er die Störung nicht beheben ohne seine Standnachbarn zu gefährden, so muss er die Störung melden.
Meldet der Schütze eine Störung, so hat er die Waffe weiterhin in Richtung Geschossfang zu halten und die Standaufsicht durch Heben der Nichtschusshand oder durch ein anderes Zeichen zu verständigen, ohne dabei die anderen Schützen zu gefährden oder zu stören.
Meldet der Schütze die dritte Störung in einer Wertungsklasse, so wird er für diese Wertungsklasse disqualifiziert.

K 1.14 Nachholen nicht abgegebener Schüsse
Waffen- und Munitionsstörungen gehen ausnahmslos zu Lasten des Schützen, auch bei Bruch von Waffenteilen.
Das Nachholen, der durch eine Störung nicht abgegebenen Schüsse, ist unzulässig.

K 1.15 Disqualifikation bei Laden von mehr als der zulässigen Patronenzahl

Lädt ein Schütze:
in einer Wertungsserie beim Bill-Drill mehr als 8 Diabolos/Rundkugeln,
in einer Wertungsserie beim Shoot-Off mehr als 8 Diabolos/Rundkugeln,
beim statischen Mehrdistanzschießen mehr als 8 Diabolos/Rundkugeln, so wird er vom Schießleiter (Standaufsicht) disqualifiziert.
Der Schießleiter und/oder die Standaufsicht haben das Recht, die Anzahl der geladenen Diabolos/Rundkugeln zu überprüfen.

K 1.16 Waffenwechsel

Der Schütze muss das gesamte Wettbewerbsprogramm einer Wertungsklasse in einer Disziplin mit derselben Waffe schießen. Ein Waffenwechsel oder der Austausch wesentlicher Teile (Lauf, Verschluss, Waffenbeschwerungen,
Mündungsbremse) ist nur bei Waffenstörung und mit Zustimmung des Schießleiters (Standaufsicht) möglich.

K 1.17 Ovale Treffer

Ovale Treffer (Langlöcher) werden als Fehler gewertet, wenn sie größer als der 1 ½-fache Geschossdurchmesser sind.

K 1.18 Sicherheitsvorschriften

Neben den an anderen Stellen genannten Gründen erfolgt eine Verwarnung wenn:
· eine Waffe doppelt.
· während des Disziplinablaufes eine ungeladene Waffe mit gespanntem Hahn geholstert wird.
· während des Disziplinablaufes eine ungeladene oder geladene Waffe mit gespanntem Hahn abgelegt wird.

Neben den an anderen Stellen genannten Gründen, erfolgt eine sofortige Disqualifikation wenn:
· die Mündung der Waffe – ob geladen oder ungeladen - um mehr als 60 ° von der Mitte des Kugelfangs abweicht.
· der Schütze eine geladene Waffe fallen lässt.
· beim Mehrdistanzschießen, der Schütze eine geladene Waffe holstert.
· ein Schütze mit einer geladenen Waffe angetroffen wird, ohne dass ihm das Laden von einer Standaufsicht erlaubt wurde.
· vor oder nach dem Disziplinablauf eine ungeladene Waffe mit gespanntem Hahn abgelegt wird.
· vor oder nach dem Disziplinablauf eine geladene Waffe abgelegt wird.
· ein Schütze ohne entsprechende Erlaubnis der Standaufsicht, innerhalb der Standanlage mit Schusswaffen manipuliert oder Schusswaffen außerhalb der Sicherheitszonen, oder ohne Aufforderung durch die Standaufsicht, aus dem Holster/Behältnis nimmt.
· ein Schuss über den Kugelfang hinaus geht oder innerhalb von 3 m Entfernung vom Schützen in den Boden einschlägt.
· sich ein Schuss während des Ladens, Nachladens oder Behebung einer Waffenstörung löst.
· wenn in der selben Wertungsklasse für den Schützen die zweite Verwarnung ausgesprochen wird.

K 1.19 Schutzbrille

Das Tragen von Schutzbrillen für Schützen, Aufsicht und Zuschauer an der Feuerlinie ist Pflicht.

 

 
Copyright by Co2-Mehrdistanz-Team, letzte Aktualisierung vom 23.02.2004