Sicherheits- und allgemeine Verhaltensregeln
K 1.01 Schützenstand Der Schützenstand ist die vorgeschriebene Position, von der der Schütze - in der vorgeschriebenen Anschlagsart - auf die Scheiben schießt. K 1.02 Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand Beim Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand, hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass sich vor dem Schützenstand eine Ablage befindet. Dort muss die Waffe, die Munition und anderes Schießzubehör abgelegt werden können. Der Transport der Waffe zum und vom Schützenstand, hat in einem Transportbehältnis (Koffer, Tasche, Holster usw.) zu erfolgen. Das Auspacken der Waffe ist nur nach Aufforderung durch den Schießleiter oder die Standaufsicht mit dem Kommando Stände einnehmen und fertigmachen, bzw. Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen, gestattet. Der Veranstalter kann auf dem Stand zusätzlich eine Sicherheitszone ausweisen. K 1.03 Schießen von unterschiedlichen Entfernungen zum Scheibenstand (Mehrdistanz-Schießen) Beim Schießen von unterschiedlichen Entfernungen zum Scheibenstand, muss der Veranstalter eine Sicherheitszone (safety area) im Rückraum des jeweiligen Standes ausweisen. Für jeden Schützen ist die Verwendung eines - auf der Seite der Schusshand getragenen - Holsters, zwingend vorgeschrieben. Der Schütze betritt den Schützenstand mit der geholsterten Waffe. In Ausnahmefällen, wenn sich keine ausgewiesenen Sicherheitszone in nächster Nähe befindet, kann der Schießleiter (Standaufsicht) dem Schützen gestatten, den Schützenstand mit der Waffe in einem Transportbehältnis zu betreten und die Waffe nach Aufforderung aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und zu holstern. K 1.04
Sicherheitszone: Aufgabe und Beschaffenheit K 1.05 Vorschriften für das Verhalten in der Sicherheitszone In der Sicherheitszone darf auf keinen Fall mit Munition, weder lose, noch in Magazinen noch in Verpackungen hantiert werden. Geladene Magazine, die in Magazintaschen am Gürtel mitgeführt werden, oder lose Munition, die in einem Beutel/Behältnis am Körper mitgeführt wird, dürfen in der Sicherheitszone keinesfalls aus diesen Taschen/Behältnis herausgenommen oder berührt werden. In der Sicherheitszone können Waffen gereinigt und auch zerlegt werden. Ebenso sind Ziehübungen und - unter Verwendung leerer Magazine - das Üben von Magazinwechseln gestattet. K 1.06 Waffentragebereich Der
Waffentragebereich ist der Bereich auf der Schießanlage,
in der sich Wettbewerbsteilnehmer mit der Waffe im
Holster aufhalten dürfen. Er sollte eindeutig
beschrieben sein und entweder in der
Wettbewerbsausschreibung oder durch einen Aushang in
allen Sicherheitszonen bekanntgegeben werden. K 1.07 Ablauf des Probeschießens Nach der Aufforderung Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen, betritt der Schütze die zur Abgabe der Probeschüsse vorgesehene Schießposition und entnimmt die Waffe dem Holster. Anschlagübungen sind nur in Richtung Kugelfang mit entladener Waffe und nur ohne Magazin zulässig. Nach der Aufforderung Waffen zur Probeserie laden wird die Waffe geladen, danach geholstert, bzw. bei Langwaffendisziplinen ist der Waffe haltende Arm soweit abzusenken, dass er - gemessen zur Senkrechten - einen Winkel von 45 Grad bildet. Auf die
Aufforderung zum Laden, folgt die Frage Sind Sie
bereit?. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die
Aufforderung Feuer. Nach Ablauf der Schießzeit beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht mit der Aufforderung Stopp das Probeschießen. Schüsse nach dieser Aufforderung führen zur einer Verwarnung, die auf der Trefferaufnahme vermerkt wird. Danach beginnt bei allen Disziplinen das Wertungsschießen. K 1.08 Nicht bereit Ist ein Schütze auf die Frage Sind Sie bereit? nicht bereit, muss er auf die Frage des Schießleiters sofort, sowie laut und vernehmlich mit Nein oder Nicht bereit antworten. Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitung innerhalb einer angemessenen Zeit abzuschließen. K 1.09 Schüsse vor Abgabe des Startsignals Ein Schütze
wird disqualifiziert wenn er einen Schuss vor dem
Kommando Achtung abbgibt. K 1.10 Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals Wird die
Schießzeit für die Wertungsserien mit einer Stoppuhr
oder einem Timer gemessen und gibt ein Schütze einen
Schuss nach Abgabe des Kommandos Stopp oder
nach Ertönen des akustischen Signals des Timers -
welches K 1.11 Herstellen der Standsicherheit beim Schießen auf konstante Entfernung Wird nach
Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen
bzw. die Scheibe gewechselt, so erfolgt beim Schießen
von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand die
Aufforderung Waffe entladen und holstern", bzw.
bei Langwaffen Waffe entladen und ablegen. K 1.12 Herstellen der Standsicherheit beim Schießen auf unterschiedliche Entfernungen Wird nach
Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen
bzw. die Scheibe gewechselt, so erfolgt beim Schießen
auf unterschiedliche Entfernungen zum Scheibenstand (Mehrdistanzschießen)
die Aufforderung: Bei Waffen,
bei denen ein Holstern nicht möglich ist, z. B.:
Langwaffen, werden diese im entladenen Zustand mit der Mündung
nach vorne abgelegt. K 1.13 Störungen Stellt der
Schütze eine Waffen- oder Munitionsstörung fest, und
kann er die Störung nicht beheben ohne seine
Standnachbarn zu gefährden, so muss er die Störung
melden. K 1.14
Nachholen nicht abgegebener Schüsse K 1.15 Disqualifikation bei Laden von mehr als der zulässigen Patronenzahl Lädt ein
Schütze: K 1.16 Waffenwechsel Der Schütze
muss das gesamte Wettbewerbsprogramm einer Wertungsklasse
in einer Disziplin mit derselben Waffe schießen. Ein
Waffenwechsel oder der Austausch wesentlicher Teile (Lauf,
Verschluss, Waffenbeschwerungen, K 1.17 Ovale Treffer Ovale Treffer (Langlöcher) werden als Fehler gewertet, wenn sie größer als der 1 ½-fache Geschossdurchmesser sind. K 1.18 Sicherheitsvorschriften Neben den an
anderen Stellen genannten Gründen erfolgt eine
Verwarnung wenn: Neben den an
anderen Stellen genannten Gründen, erfolgt eine
sofortige Disqualifikation wenn: K 1.19 Schutzbrille Das Tragen von Schutzbrillen für Schützen, Aufsicht und Zuschauer an der Feuerlinie ist Pflicht. |
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